Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 1095/13

Tenor

Der Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu jeweils einem Drittel.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.686,- Euro festgesetzt.


123456789101112131415161718192021

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.