Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1881/13

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der

                                Berufung wird abgelehnt.

                                Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungs-

                                verfahrens, für das Gerichtskosten nicht er-

                                hoben werden.


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