Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1034/13

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ihm im April 2013 zugewiesenen, bisher frei gehaltenen beiden Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 10 BBesO mit den Beigeladenen zu besetzen, bis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts insoweit eine neue Auswahlentscheidung getroffen worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis 9.000,00 Euro festgesetzt.


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