Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 1347/11

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Antragsverfahren auf 30.975,90 € festgesetzt.


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