Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 727/12

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis 65.000 Euro festgesetzt.


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