Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 1716/13

Tenor

Die Anträge des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 21. Juni 2013 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen sowie auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren werden abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.


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