Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 E 273/13

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. Februar 2013 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.


Gründe:

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