Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 632/13

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 2013 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 4.892,53 € festgesetzt.


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