Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 2300/12

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 107.206,09 Euro festgesetzt.


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