Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 905/13

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 2. August 2013 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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