Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 A 1291/13

Tenor

Das angegriffene Urteil wird geändert.

Die Wohnsitzauflage vom 25. Oktober 2012 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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