Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2895/11

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. November 2011 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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