Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 1227/13

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500,- € festgesetzt.


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