Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1917/13.A

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 3. Juli 2013 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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