Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 994/13

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. April 2010 ‑ 11 L 401/10 ‑ wird hinsichtlich der Sachentscheidung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 22. März 2010 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Abänderungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Abänderungsverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


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