Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1283/13

Tenor

Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rügeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.


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