Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 1634/13

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 5. Juni 2013 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird für das zweitinstanzliche Verfahren auf 20,- € festgesetzt.


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