Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1829/13

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungs-

verfahrens, für das Gerichtsgebühren nicht

erhoben werden.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig

vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.