Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 51/14.A

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 8. November 2013 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Münster wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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