Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 2500/12

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.215,00 Euro festgesetzt.


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