Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 242/10

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2009 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für Berufungszulassungsverfahren auf 196.000 Euro festgesetzt.


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