Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 2506/13

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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