Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1347/13.A

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 12. April 2013 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


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