Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 B 1040/13

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird ‑ für das Verfahren erster Instanz unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts ‑ für beide Rechtszüge auf 5.000 Euro festgesetzt.


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