Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 B 17/14

Tenor

Der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts wird abgeändert.

Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen.


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