Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 E 51/14

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren bewilligt und Rechtsanwältin I.          in C.         beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Beklagten ist eine Fassung des vorliegenden Beschlusses zu übermitteln, in welcher der zweite Absatz der Gründe gelöscht ist.


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