Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 139/14

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 6420/13 – VG Düsseldorf – der Antragstellerin gegen den Zurückstellungsbescheid der Antragsgegnerin vom 16. Juli 2013 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.


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