Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 2342/10

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 13. September 2010 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 9.184,77 Euro festgesetzt.


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