Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 A 987/13

Tenor

Soweit die Beklagte die Berufung zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf die Wertstufe bis 16.000,- Euro festgesetzt.


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