Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 571/11

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren für die Zeit bis zur Verbindung mit dem Verfahren 15 A 572/11 auf 1.003,60 Euro und für die Zeit danach auf 3.469,12 Euro festgesetzt.


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