Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 E 37/14

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert:

Der Klägerin wird zur Durchführung der beabsichtigten Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 15. März 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28. Juni 2013 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. Wansleben aus Paderborn gewährt.

Kosten werden nicht erstattet.


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