Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 759/12

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 22. Februar 2012 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 8.000 Euro festgesetzt.


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