Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 2635/13

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. Oktober 2013 wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 8.627 Euro festgesetzt.


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