Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 195/14

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 19.949,61 Euro festgesetzt.


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