Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 E 210/14

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Der Klägerin wird zur Durchführung des Klageverfahrens 4 K 836/13 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt B.           aus N.       beigeordnet


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