Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13a F 10/14

Tenor

Der Antrag des Antragstellers nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO wird als unzulässig verworfen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.