Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 516/14

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 711,- Euro festgesetzt.


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