Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1758/13

Tenor

Der Klägerin wird für das Zulassungsverfahren ab dem Zeitpunkt der Vorlage der aktuellen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Eingang bei Gericht am 8. Oktober 2013) Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt S.      aus I.         beigeordnet.

Der Antrag der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Beigeladene trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.


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