Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 17 B 648/14

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf einstweilige Untersagung der Abschiebung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,00 EUR festgeset


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