Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 E 609/14

Tenor

Der angefochtene Streitwertbeschluss wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 10.648,13 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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