Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 271/14

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 16.707,67 Euro festgesetzt.


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