Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 E 391/13

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der angefochtene Beschluss wird von Amts wegen geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6 7 8

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.