Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 E 615/14

Tenor

Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 7.560,45 Euro festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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