Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 107/14

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 27. November 2013 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsverfahrens.


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