Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 D 68/12.NE

Tenor

Der Bebauungsplan 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Neuordnung der Innenstadt“ der Stadt D.        ist unwirksam.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Antragstellerin Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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