Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 599/14

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 16. Mai 2014 wird abgelehnt.

Das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist gerichtsgebührenfrei; die im Prozesskostenhilfeverfahren entstandenen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.


1 2 3 4 5 6 7 8

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.