Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 400/14.PVL

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Antragsteller seinen Antrag zurückgenommen hat.

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Der Beteiligte wird im Wege der einstweiligen Verfügung vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache verpflichtet, dem Antragsteller eine Stellenübersicht schulbezogen mit Namen, Fächern und Stundenzahl der Beschäftigten, die an den einzelnen Schulen im Bezirk des Beteiligten beschäftigt sind, jeweils fortgeschrieben zu Beginn eines Schulhalbjahres zu überlassen.


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