Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 2052/13

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 18. Juli 2013 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 4.645,43 Euro festgesetzt.


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