Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 752/14

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 13. Juni 2014 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf einen Betrag in der Wertgruppe bis 3.000 Euro festgesetzt.


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