Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 2577/12

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung

gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg

vom 10. Oktober 2012 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren

auf 15.000,00 € festgesetzt.


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